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Bericht im Ju-Jutsu Journal Februar 2008

Viele tausend Kinder und Jugendliche betreiben in einem Verein des Deutschen Sportbundes ihre Lieblingssportart, im Breitensport- und auch im Leistungssportbereich.
Manchmal macht Kindern und Jugendlichen der Sport aber plötzlich keinen Spaß mehr, sie wollen nicht mehr ins Training gehen, hören vielleicht ganz auf im Verein zu trainieren.
Das kann viele Ursachen haben. Manchmal ist die Ursache Sexuelle Belästigung oder sogar Sexueller Missbrauch. Besonders schlimm ist es, wenn der eigene Trainer oder die eigene Trainerin der Täter oder die Täterin ist. Das darf nicht sein!
Kinder sind die Zukunft unserer Vereine. Es ist unsere Aufgabe als Verbands- und Vereinsfunktionäre und als Trainer oder Trainerin sie vor sexueller Gewalt im Verein zu schützen.
Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter: - Anzügliche, oft abwertende Kommentare über den Körper, das Aussehen, den Busen, Bauch, Po von Mädchen, über den Körper oder Penis bei Jungen
- Glotzen beim Umziehen oder Duschen
- Sexistische Witze und Sticheleien
- Schweinische und abfällige Sprüche über Mädchen, Frauen oder Jungen
- bei Hilfestellungen wie zufällig zwischen die Beine oder am Busen berühren,
- Sexueller Missbrauch,
- Sexuelle Nötigung,
- bis hin zur Vergewaltigung
In den letzten Jahren ist das Problembewusstsein gegenüber Sexueller Ausbeutung in Arbeitsfeldern, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird gestiegen.
Negative Schlagzeilen machte vor allem die kath. Kirche. Aber auch in Schulen, Kindergärten, und natürlich auch in Sportvereinen werden immer wieder Fälle bekannt. Und dass nichts bekannt ist, bedeutet nicht, dass es nicht doch passieren kann oder passiert ist.
§ 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt (oder an sich von dem Kind vornehmen lässt), wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. Wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt.
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen über Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
4) Der Versuch ist strafbar
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
betrifft Personen unter 16 bzw 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis stehen. (genauere Regelung dort)
Quelle: Internet: www.dejure.org
Ursprünglich ging man nur von männlichen Tätern aus, inzwischen weiß man, dass auch Frauen sexuellen Missbrauch ausüben (ca 10 –25 % ).
Fast alle Täter sind den Kindern bekannt, vertraut oder auch verwandt. Oder machen sich bekannt mit der Absicht des Sex. Missbrauchs.
In Institutionen kommt es immer wieder vor, dass Tätergruppen die Kinder herumreichen. (Ebenso im Internet – Pornoringe).
Was man auch nicht übersehen darf, ist sexuelle Ausbeutung durch jugendliche Täter- und Täterinnen (Aufnahmerituale, sexuelle Abwertung in Gesprächen. Bandenchefs, die von anderen sexuelle Taten bei anderen verlangen...)
Sexuelle Ausbeutung in Institutionen / Vereinen ist kein zufälliges Geschehen, sondern das Ergebnis eines strategischen Vorgehens. Täter versuchen ganz zielgerichtet mit potentiellen Opfern in Kontakt zu kommen. Die Entscheidung für eine ehren, haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit in einem pädagogischen (Sport), medizinischen, seelsorgerischen (Kirche) oder therapeutischen Arbeitsfeld ist eine „klassische Täterstrategie“.
Kindertrainer im Sport bietet sich hier genauso an, wie die Mitarbeit in einer Hausaufgabenhilfe.
Von Außenstehenden werden Täter im nachhinein immer als besonders engagiert und pädagogisch geschickt (konnte gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen) beschrieben.
Missbraucher sind die „Rattenfänger in ihrer Umgebung, die von den Kindern verehrt, und von den Eltern wegen ihrer Großzügigkeit, Geduld und ihrer Fähigkeit mit Kindern umzugehen, gepriesen werden. (Burkett / Bruni 1995)
Oder sie gelten als „Kindsköpfe und Dauerjugendliche“, die man nicht ganz ernst nehmen kann, die aber gut mit Kindern und Jugendlichen können.
Missbrauchende Mitarbeiter wägen ihr Risiko genau ab und bereiten die sex. Ausbeutung systematisch vor. Sie vernebeln gezielt die Wahrnehmung ihrer Umgebung, bauen Beziehungen und Freundschaften zu Eltern und Kollegen auf (Sonderrechte, Seilschaften) und mobben ebenso gezielt kritische Eltern, Kollegen Kinder und Jugendliche.
Es fällt viel schwerer sich sexuelle Gewalt im eigenen Umfeld, in den eigenen Reihen vorzustellen, als außerhalb der eigenen Lebenswelt. Ähnlich wie Mütter, die den Missbrauch durch den eigenen Partner kaum erkennen, denken auch viele professionelle Mitarbeiter bei sexuellen Missbrauch nicht an Täter im eigenen Umfeld.
In vielen Institutionen herrscht zudem eine „Kultur der Grenzverletzung“ (z. B. durch sexistische Bemerkungen, Witze, Qualitätsurteile, körperliche Grenzüberschreitungen), die einer „alltäglichen Bagatellisierung“ des Missbrauchs Vorschub leistet. (Die soll sich nicht so anstellen- Das war doch nicht so gemeint ...) Gerade auch im Sport ist dies sehr häufig (Leistungsgedanke, Körperlichkeit, aber auch Hilfestellungen...)
Transparente Leitungsstrukturen und klare Arbeitsanforderungen von Vereinen und Verbänden bieten ein relativ großes Maß an Sicherheit. Ihnen fällt es weniger schwer sich der Tatsache zu stellen und auch gegebenenfalls rechtzeitig Grenzen zu setzen, als Institutionen, in denen aufgrund autoritärer und oft undurchsichtiger Leitungsstrukturen starke persönliche Abhängigkeiten bestehen (Enders 2003).
Deshalb sind auch Einrichtungen und Vereine, die besonders um ihren guten Ruf besorgt sind oder sich von anderen abgrenzen für Täter interessant.
Trainer und Trainerinnen kennen den Trainingsablauf von Mädchen und Jungen sehr genau. Es bereitet ihnen keine besondere Mühe einen Tatort und Zeitpunkt zu wählen, an dem sie unbeobachtet ein Kind missbrauchen können. Oft schaffen sie auch Gelegenheiten mit Kindern und Jugendlichen allein zu sein. (Besprechung des persönlichen Trainingsprogramms, Fahrt zum Lehrgang, besonderes Training ....), sie halten sich nicht an Absprachen oder verändern sogar örtliche Gegebenheiten. (Einbau von Türschlössern). Sie bieten Kollegen und Kolleginnen an die Arbeit allein zu übernehmen (Kannst ja schon heimgehen, ich sperr dann schon ab).
Allein die Thematisierung mit der Problematik bietet schon einen gewissen Schutz. Da Täter ganz zielgerichtet nach Möglichkeiten suchen, wo sie Kinder und Jugendliche ohne Gefahr der Aufdeckung missbrauchen können, werden sie Vereine, in den das Thema kein Tabu ist eher meiden. Leider gibt es ja genug andere Institutionen, in denen die Täter weniger gefährdet sind.
Prävention und Stärkung des Selbstbewusstseins auf Ebene der Kinder und Jugendlichen ist ein wichtiger Baustein, reicht aber allein nicht aus.mEs muss auf allen Ebenen ein „sicherer Raum“ („area of saveness“, Wyre England) geschaffen werden mit einer Atmosphäre, in der - persönliche Grenzen geachtet werden
- eine Auseinandersetzung über Grenzverletzungen möglich ist
- Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, geächtet wird.
Bausteine dazu:
- Verbindliche Regeln und eine Selbstverpflichtung aller im Verein / Verband beteiligten Personen
Ehrenkodex, der besondere Gefährdungen explizit benennt, muss von den Beteiligten erarbeitet oder ergänzt werden können, da Situation nicht überall gleich ist. - eventuelle für Kinder und Jugendliche eine kindgerechte Formulierung / Jugendordnung
- Bei Anmeldung und in festgelegten Abständen Information darüber. (z.B. Jahreshauptversammlung) eventuelle Ergänzungen, Änderungen
- Verpflichtung der Einhaltung mit Unterschrift (auch der Jugendlichen Teilnehmer!) Schriftlicher und mündlicher Hinweis auf Konsequenzen
- Regelmäßige Informations- und Präventionsveranstaltungen auf allen Ebenen des Verbandes / Vereines (FunktionäreInnen, TrainerInnen, Eltern, Kinder und Jugendliche)
- Fortbildungen zum Thema
- Verpflichtung, bei Verdacht auf sex. Missbrauch einen unabhängigen Fachdienst von außen hinzuzuziehen.
- Vereinbarung einer „Beratungspartnerschaft (entsprechende Beratungsstelle vor Ort, als Ansprechpartner von außen, eventuell anonym ansprechbar, klären, ob sich auch Jungen dahin wenden können! Erstkontakt sollte Vereinsvorstand vorab aufnehmen, )
- Handlungsrichtlinien ausarbeiten für den Verdachtsfall (siehe Links)
- Gruppen werden von zwei oder mehreren TrainerInnen geleitet
- Öffnung nach außen, z.B. Eltern, die zuschauen
- Fragen, wenn man Kinder und Jugendliche berührt (z.B. wenn man etwas demonstriert, Hilfestellungen)
- Keine zweideutigen oder abwertenden Bemerkungen oder Kommentare zu Körper und Aussehen von Kindern und Jugendlichen abgeben
- Darauf achten, dass man nicht mit einzelnen Mädchen oder Jungen allein in der Turnhalle/ Umkleide ist. (besonders bei pubertierenden, ev. verliebten Mädchen zu empfehlen)
- Präventionsveranstaltung mit der Gruppe organisieren (mit Elterninformationsabend), z.B. „Nicht mit mir!“- Kurs
Kinder und Jugendliche leiden schwer unter sexuellen Übergriffen in Verbänden und Vereinen. Auch wenn manche Kinder rechtzeitig aus dem Verein austreten, so müssen sie doch ihren Lieblingssport und oft auch soziale Kontakte aufgeben. Bei sex. Übergriffen in Vereinen / Verbänden, werden Vertrauensverhältnisse missbraucht, Fürsorge und Schutz wird nicht im benötigten Umfang gegeben. Stellen wir uns dieser Verantwortung und verbessern wir den Schutz von Mädchen und Jungen in unseren Verbänden und Vereinen. Quellen:Bayr. Jugendring, Anyma (Beratungstelle in München), www.Zartbitter.de
Arbeitskreis Gewaltprävention des Deutschen Ju Jutsu Verbandes www.nicht-mit-mir.org
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