Leitbild der Ju-Jutsu-Jugend

Die Jugend im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.

Die Jugend im Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V. verwaltet sich im Sinne der Satzungen und Ordnungen selbstständig. Mitglied in der DJJV-Jugend sind alle Kinder- und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr. Bindeglied zwischen Jugend- und Erwachsenenorganisation ist der Bundesjugendreferent. Er ist Mitglied in der Vorstandschaft des DJJV.

Die Aufgaben der Ju-Jutsu-Jugend liegen im sportlichen, kulturellen und erzieherischen Bereich.

Die Jugend des DJJV ist Mitglied bei der DSJ (Deutschen Sportjugend). Der Sitz der DSJ ist Frankfurt.

Vorstellung und Leitbild der Deutschen Ju-Jutsu-Jugend

Die Deutsche Ju-Jutsu Jugend ist die Jugendorganisation des Ju-Jutsu-Sports in Deutschland und die des Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V. Sie wird gebildet durch die Jugendorganisationen der Landesverbände und vertritt die Interessen von jungen Ju-Jutsukas bis 18 (21) Jahre in ganz Deutschland. Wir sind ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie der außerschulischen Jugendbildung.

Wir wollen, daß kind- und jugendgerechter Sport, insbesondere Ju-Jutsu betrieben wird. Wir verstehen Ju-Jutsu als Bewegung und als Medium zur Kommunikation. Spiel, Spaß und Freude am Ju-Jutsu soll von Beginn an gefördert und vermittelt werden. Wir wollen, daß die jungen Sportlerinnen und Sportler als ganzheitliche Menschen gesehen werden und in unseren Sportvereinen das finden und selbst gestalten können, was ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht - innerhalb und außerhalb des Sportbetriebs. Wir wollen mehr sein als ein Dienstleistungsbetrieb. Wichtig ist uns die Mitbestimmung der jungen Menschen sowie deren Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Interessen (Partizipation). Dieses Selbstverständnis, daß anderen Jugendorganisationen stark gleicht findet auch seinen Ausdruck in der Jugendordnung der Deutschen Ju-Jutsu-Jugend wieder.

Deshalb besteht für uns die Jugendarbeit im Sport aus drei Säulen:

  • aus sportartspezifischen Angeboten (Training, Lehrgänge, Wettkämpfe, Ausbildung von Jugendleitern usw.)
  • aus den sportspezifischen Angeboten (Fitneß, freizeitsportorientierte Bewegungsangebote)
  • aus den überfachlichen Angeboten (Kreativität, Freizeiten usw.)

Übergeordnete Ziele und Aufgaben der sportlichen Jugendarbeit, die sich aus unserer Jugendordnung ergeben:

  • den Ju-Jutsu Sport fördern und pflegen
  • die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln und Multiplikatorenschulung
  • zur Persönlichkeitsbildung beitragen
  • die Befähigung und Bereitschaft zum sozialen Verhalten fördern
  • internationale Verständigung wecken
  • für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen eintreten
  • die Kontakte zu befreundeten Jugendorganisationen pflegen

Jugendarbeit ist keine losgelöste wertfreie Aktivität, sie ist eingebettet in den gesellschaftlichen Zusammenhang der Sozialisation von Jugendlichen.

Deshalb kann es nicht genügen, die Vereinsjugendarbeit, insbesondere auf Verbandsebene auf den Sportbetrieb (Training, Lehrgänge, Wettkampf) zu beschränken. Den Kindern und Jugendlichen muß im Verband ein umfangreiches und an ihren Bedürfnissen orientiertes Freizeitangebot zur Verfügung stehen, den Trainern, Übungsleitern und Jugendleitern ein umfassendes Weiterbildungsangebot. Die pädagogische Aufgabe des Jugendleiters muß - ergänzend zum Übungsleiter - den Vorrang vor sportlichen Ambitionen haben. Der Sport als Medium zur Integration und Sozialisation und insbesondere im Ju-Jutsu unter dem Aspekt der "Gewaltpräventation" ist in den Vereinen und im Verband zu forcieren.

Die Jugendordnung der Ju-Jutsu-Jugend im DJJV e.V.